Ihr Kind besucht unsere Schule und Sie haben Interesse unser Schulleben mit zu wirken? Hier erfahren Sie mehr über unseren Elternrat und dessen Arbeit.
Der Elternrat stellt sich vor
Nr. | Funktion im SJ 2023/2024 | Vorname | Nachname |
1. | 1. Vorstand, KER | Silke | Oestmann |
2. | 2. Vorstand | Jan | Oestmann |
3. | Schulkonferenz | Jessica | Bartels |
4. | Schulkonferenz | Henrike | Dierks |
5. | GTA, SK | Tina | Köhler |
6. | Schriftführerin | Janina | Schalk-Hauschildt |
7. | GTA, V-KER | Sara | Meier |
8. | Svenja | Quast | |
9. | Beke | Tamke | |
10. | Ersatzmitglied | Arne | Weitschat |
11. | Ersatzmitglied | Ralf | Feldmann |
12. | Ersatzmitglied | Anna | Rüpke |
13. | Ersatzmitglied | Hatice | Yazici |
13. | Ersatzmitglied | Hatice | Yazici |
14. | Ersatzmitglied | Cathleen | Gerke |
Der Elternrat an unserer Schule besteht aus 9 gewählten Mitgliedern und 5 Ersatzvertretern. Unser Elternrat tagt ca. alle 4 bis 6 Wochen und beschäftigt sich mit allen Themen rund um die Schule.
Aufgaben des Elternrates sind u.a.
- mit der Schulleitung und den Lehrkräften bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages zusammenzuwirken
- die Klassenelternvertretung über aktuelle Schulfragen zu informieren
- die Schule im Kreiselternrat zu vertreten
- drei Mitglieder in der Schulkonferenz zu stellen (§ 72 Hmb SG)
Elternrechte – Gremien:
Klassenkonferenz
Gemeinsam mit den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften beraten die Klassenelternvertreter über das Wohl der Kinder in der Klasse. Sie bekommen von den Lehrkräften alle notwendigen Auskünfte, die sie für diese Aufgabe brauchen. Vor Zeugniskonferenzen erhalten Sie Gelegenheit, zu allgemeinen Fragen und werden über den Leistungsstand der Klasse informiert. (§ 61 Hmb SG)
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der Schule. Der Elternrat entsendet gleich viele Mitglieder wie die Lehrerkonferenz in die Schulkonferenz. Hier werden die für unsere Schule grundsätzlich wichtigen Angelegenheiten beraten und beschlossen, dazu gehören u.a. das Schulprogramm, die Hausordnung, Grundsätze über Wahlangebot im Unterricht, die Mitwirkung von Eltern im Unterricht und bei sonstigen Veranstaltungen (§§ 52 bis 56 Hmb SG)
Kreiselternrat
Dort können wir Eltern überregionale „Schulaufgaben” in Angriff nehmen. Wenn Sie dazu Näheres wissen wollen, fragen Sie bei uns nach. (§ 75 Hmb SG)
Die Einladungen zu den Sitzungen des Elternrates werden an die gewählten Klassenelternvertreter verteilt. Alle interessierte Eltern sind herzlich willkommen – wir freuen uns über jeden Gast und jede Anregung oder Idee.